Liebe Schützenschwestern,- brüder,

ab dem 02. November 2020 wird der Schießbetrieb auf allen Ständen bis auf weiteres eingestellt und das Schützenhaus bleibt geschlossen. Grundlage ist der Beschluss vom 28. Oktober um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen und die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren.

Wir informieren Euch wenn der Schießbetrieb wieder stattfinden kann. Bis dahin findet ihr auf dieser Seite immer die aktuellsten Vorgaben des Sportbundes und des Hessischen Schützenverbandes.

 

 

Auslegungshinweise des Landes Hessen zur Beschränkung sozialer Kontakte:

Kein Breiten– und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen

04.11.2020 Gemäß der Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf Grund der Corona-Pandemie des Landes Hessen vom 3. November 2020 darf kein Breiten– und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen  im Freien oder in gedeckten Anlagen (Hallen, Schießsportanlagen, etc.) durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon ist der Spitzen- und Profisport. Gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 3. November 2020 fallen unter den Begriff „Spitzensport“ Bundes- und Landeskaderathleten (OK, PK, EK, NK1, NK2, LK) sowie paralympische Bundes- und Landeskaderathleten (BAK, PK, TK, NK1, NK2, LK). Auf dieser Grundlage können die Lehrgänge der Landeskader des Hess. Schützenverbandes unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln im November 2020 in den olympischen Disziplinen durchgeführt werden.